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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufverträge mit Unternehmern (Kunden) über unsere Maschinen, Einzelteile und Zubehör kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung unserer zuständigen Niederlassung zustande. Diesen liegen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind, da vom zu verarbeitenden Material abhängig, grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt sinngemäß für Beschreibungen, Darstellungen und Produktfotografien in Print- und digitaler Form, insbesondere auf unserer Website.

Preis und Zahlung

Die Preise gelten laut aktueller Preisliste ab Werk ohne Verpackung; diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Rechnungen über Maschinen sind 30 Tage nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft ohne Abzug zu zahlen. Wir gewähren 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn sämtliche sonstigen fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

Einzelteile, Zubehör, Reparaturen und Kundendienstleistungen sind sofort bei Empfang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

Wechsel und Schecks werden von uns nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren und deren Verpackung sind sofort nach Lieferung vom Kunden sorgfältig auf Transport- und sonstige Schäden zu überprüfen. Festgestellte Schäden sind uns schnellstmöglich in Textform – also auch etwa per E-Mail – mitzuteilen.

Alle unsere Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.

Soweit wir eine unsere Forderungen um 20% übersteigende Sicherheit erlangt haben, geben wir auf Verlangen Vorbehaltsware frei.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes – wie geliefert – in funktionsbereitem Zustand zu halten, zu warten, ordnungsgemäß zu lagern und zu versichern.

Droht der Zugriff Dritter oder eine anderweitige Gefährdung, so hat der Kunde diese von unserem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und uns unverzüglich über diese sowie jede andere Gefährdung der Vorbehaltsware zu benachrichtigen. Er trägt die Kosten der notwendigen Interventionen.

Bei Zahlungsverzug und vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

Haftung für Sachmängel und sonstige Haftung

Wir haften für Sachmängel der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

  • Jeder vom Kunden innerhalb der Verjährungsfrist von 1 Jahr ab Lieferung aufgetretene und in Textform mitgeteilte Mangel der gelieferten Ware wird von uns unverzüglich geprüft.
  • Hierzu lassen wir die Ware auf unsere Kosten beim Kunden abholen.
  • Wir beseitigen den Mangel oder liefern ein neues, mangelfreies Produkt.

Wir weisen darauf hin, dass Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch, durch Fehlgebrauch oder Beschädigung eingetretene Mängel nicht von der gesetzlichen Sachmängelhaftung umfasst sind.

Garantien für unsere Produkte übernehmen wir grundsätzlich nicht.

Wir haften für von uns, unseren Erfüllungsgehilfen bzw. unseren Produkten ggf. verursachten Schäden nach Maßgabe der zwingenden Vorschriften zur Produkthaftung.

Gewerbliche Schutzrechte

Auf der gelieferten Ware aufgebrachte Schutzmarken und Fabrikationsnummern dürfen nicht verändert werden. Form und Funktion der gelieferten Ware, Fotografien von dieser und technische Unterlagen (auch in Ersatzteillisten) unterliegen für unser Unternehmen bestehenden gewerblichen Schutzrechten.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.